Code of Conduct
Dieser Verhaltenskodex definiert die Grundsätze und Anforderungen der HWU Elektronik GmbH an ihre Geschäftspartner und deren Beschäftigte, insbesondere der Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen, bezüglich deren Verantwortung für Mensch und Umwelt. Es wird hiermit erklärt:
Einhaltung von Gesetzen
- die geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften, industrielle Mindeststandards, Konventionen der ILO (International Labour Organisation) und der UN sowie alle anderen relevanten Bestimmungen einzuhalten.
- Die Produktion erfolgt mit konfliktfreien Mineralien nach Dodd Frank Art, Section 1502.
Verbot von Korruption und Bestechung
- keine Form von Korruption oder Bestechung zu tolerieren oder sich in irgendeiner Weise darauf einzulassen, einschließlich jeglicher gesetzeswidriger Zahlungsangebote oder ähnlicher Zuwendungen um die Entscheidungsfindung zu beeinflussen;
- sich so zu verhalten, dass keine persönliche Abhängigkeit, Verpflichtung oder Beeinflussung entsteht.
Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter
- die Chancengleichheit und Gleichbehandlung seiner Mitarbeiter zu fördern ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderungen, sexuellen Orientierung, politischen und religiösen Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters;
- die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren;
- niemanden gegen seinen Willen zu beschäftigen oder zur Arbeit zu zwingen;
- eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften nicht zu dulden, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung;
- Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und physische Kontakte) nicht zu dulden, das sexuell, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend ist;
- für angemessene Entlohnung zu sorgen und den gesetzlich festgelegten Mindestlohn zu gewährleisten;
- die im jeweiligen Staat gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit einzuhalten;
- soweit rechtlich zulässig, die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten anzuerkennen und Mitglieder in Arbeitsnehmerorganisationen oder Gewerkschaften weder zu bevorzugen noch zu benachteilige
Verbot von Kinderarbeit
- keine Arbeiter einzustellen, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können. Innerstaatliche Normen zum Schutz von Kindern und jugendlichen Beschäftigten sind einzuhalten. Es gelten die Ausnahmen der ILO.
- Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter
- Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit gegenüber seinen Mitarbeitern zu übernehmen;
- Risiken einzudämmen und für bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu sorgen;
- Trainings anzubieten und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter beim Thema Arbeitssicherheit fachkundig sind;
- Systeme einzurichten, um eine potentielle Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten zu entdecken und zu vermeiden oder auf diese zu reagieren.
Umweltschutz
- den Umweltschutz hinsichtlich der gesetzlichen Normen und internationalen Standards zu beachten;
- Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern;
- geltende Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung als auch für Emissionen und für Abwasserbehandlung sind einzuhalten;
- eine umwelt- und sozialverträgliche Produktion zu fördern;
- ein UmweltmanagementSystem aufzubauen oder anzuwenden.
Lieferkette
- die Einhaltung der Inhalte des Code of Conduct bei seinen Lieferanten bestmöglich zu fördern;
- die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den Lieferanten einzuhalten
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